KI-Governance
Easylab AI integriert kuenstliche Intelligenz verantwortungsvoll und in strikter Einhaltung europaeischer Regulierungsrahmen.

Unsere Positionierung
Easylab AI ist ein Integrator von KI-Loesungen, kein Hersteller von KI-Modellen. Wir waehlen, implementieren und betreiben funktionale KI-Services fuer unsere Kunden unter strukturierten Vertraegen, die DORA, DSGVO und den AI Act abdecken.
Auftragsverarbeiter (DSGVO)
Wir handeln als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 DSGVO. Datenschutzbestimmungen werden vertraglich je nach Projektanforderungen definiert.
IKT-Dienstleister (DORA)
Fuer Finanzunternehmen qualifizieren wir uns als IKT-Drittdienstleister. Unsere Vertraege decken die Anforderungen von Artikel 30 DORA ab.
Betreiber (AI Act)
Wir klassifizieren jedes eingesetzte KI-System nach Risikoniveau und setzen die erforderliche Dokumentation, Transparenz und menschliche Aufsicht um.

Regulierungsrahmen
Die drei europaeischen Verordnungen, die unsere Vertraege und Praktiken strukturieren.
Verordnung (EU) 2024/1689 ueber kuenstliche Intelligenz
Schrittweise Anwendung ab August 2025Der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen fuer KI. Klassifiziert Systeme nach Risikoniveau mit verhaeltnismaessigen Transparenz- und Dokumentationspflichten.
- Klassifizierung von KI-Systemen nach Risikoniveau (Art. 6, Anhang III)
- Pflichthinweis auf KI-Unterstuetzung bei jedem Ergebnis (Art. 50)
- Obligatorische menschliche Aufsicht vor Verbreitung
- Rueckverfolgbarkeit: technische Logs mindestens 2 Jahre aufbewahrt
- Ueberwachung der GPAI-Modellkonformitaet (Art. 51+)
Verordnung (EU) 2022/2554 - Digitale operationelle Resilienz
In Kraft seit 17. Januar 2025Rahmen fuer operationelle Resilienz im Finanzsektor. Regelt IKT-Risikomanagement, Drittanbieter und Meldepflichten bei Vorfaellen.
- IKT-Unterauftragnehmerregister
- Business Continuity Plan (BCP) und Disaster Recovery Plan (DRP)
- Meldung schwerwiegender Vorfaelle innerhalb von 48 Stunden
- Pruefungs- und Zugangsrechte fuer Kunden und Aufsichtsbehoerden
- Ausstiegsplan und Datenportabilitaet
Verordnung (EU) 2016/679 - Datenschutz-Grundverordnung
In Kraft seit Mai 2018Grundlage jeder verantwortungsvollen KI-Integration. Definiert die Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern zum Schutz personenbezogener Daten.
- Datenschutzklauseln angepasst an jeden Vertrag
- Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung (Art. 28)
- Technische Massnahmen: TLS 1.2+, AES-256
- Meldung von Datenschutzverletzungen innerhalb von 72h (Art. 33)
- Vorherige Genehmigung fuer jeden Unterauftragsverarbeiter

Technologiepartner
Jeder Anbieter wird vor der Integration auf Zertifizierungen und Compliance geprueft.

Anthropic
ClaudeHaupt-LLM-Modellanbieter

OpenAI
GPTErgaenzende LLM-Modelle
Google Cloud
GCPCloud-Infrastruktur und Vertex AI
Amazon Web Services
AWSCloud-Infrastruktur und EU-Hosting
Microsoft Azure
AzureCloud-Infrastruktur und Azure OpenAI

n8n
n8n CloudKI-Workflow-Orchestrierung

Vertragliche Verpflichtungen
Dokumentierte und ueberpruefbare Praktiken, verankert in unseren Servicevertraegen.

Haeufig gestellte Fragen
Standardmaessig bevorzugen wir EU-Rechenzentren (Frankfurt, Dublin, Tallinn). Fuer jedes Projekt wird das Hosting dokumentiert und mit dem Kunden validiert.
Nein. Die APIs unserer Anbieter (Anthropic, OpenAI) verwenden uebermittelte Daten nicht fuer das Modelltraining. Dies ist eine native Eigenschaft der API-Nutzung.
Als Betreiber klassifizieren wir jedes eingesetzte KI-System nach den Risikokategorien des AI Act. Fuer Systeme mit begrenztem Risiko setzen wir Transparenzpflichten (Art. 50) und Dokumentation um. Menschliche Aufsicht ist vor jeder Verbreitung obligatorisch.
DSGVO-konforme Datenschutzklauseln werden je nach Projektanforderungen in unsere Servicevertraege integriert. Sie decken die Pflichten des Auftragsverarbeiters und anwendbare Sicherheitsmassnahmen ab.
Wir wenden eine Meldung innerhalb von 48h (DORA) und 72h (DSGVO) an. Jeder Vorfall wird dokumentiert mit: Art, Umfang, betroffene Systeme und Daten, Korrekturmassnahmen und Sanierungsplan.
Unsere Vertraege gewaehren dem Kunden, seinen Beauftragten und den Aufsichtsbehoerden Pruefungs-, Inspektions- und Zugangsrechte zu Raeumlichkeiten, Systemen und Protokollen, gemaess den Anforderungen von DORA und DSGVO.